Abgasanlagen & Downpipes
Ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrten Rennstrecken und im Motorsport bestimmt. Eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist ohne entsprechende Eintragung in die Fahrzeugpapiere gemäß § 19 StVZO nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt ohne gültige Abnahme durch eine anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ).
Katalysator & OPF
Der Austausch oder die Modifikation des Katalysators sowie des Ottopartikelfilters (OPF) ist im öffentlichen Straßenverkehr ohne Eintragung gemäß § 19 StVZO nicht zulässig. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes sind mögliche Folgen.
Softwareoptimierung / ECU-Tuning
Jede Veränderung der Motorsteuerungssoftware führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 StVZO, sofern kein gültiges Teilegutachten oder keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt. Eine Eintragung durch einen anerkannten Sachverständigen ist verpflichtend. Ohne Eintragung: ausschließlich für Rennsport / Trackday-Nutzung.